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AGB Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulungszentrum CNI

§ 1 Allgemeines

 

(1) Für alle Anmeldungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Schulungsbedingungen; sie gelten nur gegenüber Schülern und Seminarteilnehmern von CNI.

(2) Anmeldungen begründen eine Abnahmeverpflichtung der gebuchten Leistung und Verpflichtung zur Zahlung der Anmeldegebühr.

(3) Abweichende Bedingungen des Seminarteilnehmers können nicht akzeptiert werden.

(4) Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Verspätungen können zum Ausschluss aus den Seminaren führen, soweit hierdurch der Ablauf der Seminare erheblich gestört wird; eine diesbezügliche Entscheidung trifft der Seminarleiter. Versäumt der Teilnehmer durch verspätetes Erscheinen aus nichtigem Grund Unterrichtsinhalte, besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung. Zu den Seminaren können keine weiteren Personen mitgebracht werden.

(5) Zugelassen zum Seminar sind Teilnehmer ab 18 Jahren.

(6) Schulungsunterlagen, Arbeitsmaterialien und Modelle werden von CNI GmbH gestellt. Ausgenommen hiervon sind Modelle für das Seminar „Meisterschaftstraining“ sowie die für die praktischen Seminarinhalte notwendigen Pinsel. Diese sind vom Seminarteilnehmer käuflich zu erwerben. Art und Umfang der zu erwerbenden Pinsel bestimmt der Seminarleiter.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

 

(1) Vertragsangebote von CNI sind freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von CNI maßgebend.

(2) Kann der Seminarteilnehmer trotz Festbuchung aus wichtigem Grund an einem Seminar nicht teilnehmen, so hat er dies CNI bis spätestens 7 Werktage (bei Vorlage eines ärztlichen Attestes bis 2 Werktage) vor Beginn des Seminares mitzuteilen. Ihm wird dann die Gelegenheit gegeben, innerhalb eines halben Jahres das Seminar nachzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen werden geleistete Anzahlungen für die Seminare nicht rückerstattet.

(3) CNI behält sich Änderungen der Unterrichtsinhalte, der Unterrichtsform und der Unterrichtsmaterialien vor, sofern diese Änderungen der Spezifikation des gebuchten Seminars nicht widersprechen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

(2) Bei der Anmeldung wird eine Gebühr von 100,00 € sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist, je nach gewünschter Zahlungsweise, vor Seminarbeginn zu überweisen bzw. am ersten Seminartag in bar zu zahlen.

(3) Die Nichterfüllung dieses Vertragspunktes kann zum Ausschluss aus den Seminaren führen.

(4) Werden gesonderte Änderungswünsche des Seminarteilnehmers durch CNI GmbH berücksichtigt, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Seminarteilnehmer in Rechnung gestellt.

(5) Eventuell anfallende Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden separat berechnet.

 

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

 

(1) Sämtliche im Verlaufe der Seminare durch CNI GmbH vermittelten Informationen (Lehrmethoden, Technologien, praktische Hinweise) und überlassenen Unterlagen sind geistiges Eigentum der CNI GmbH / CNI Corporation und gelten als vertraulich. Der Seminarteilnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Vervielfältigung, die vollständige oder teilweise Verlautbarung genannter Informationen bzw. Einsicht Dritter zu unterbinden. Dies gilt auch für einzelne Bilder und/oder Texte der Unterlagen.

(2) Der Seminarteilnehmer wird die erhaltenen Informationen und Dokumentationen lediglich in seiner eigenen Tätigkeit als Nageldesigner anwenden. Er hat nicht das Recht, selbstständig Schulungen anhand der von CNI GmbH erhaltenen Informationen durchzuführen bzw. diese Information an Dritte zur Durchführung von Schulungen zu vermitteln.

(3) CNI GmbH behält sich vor, die Einhaltung der Geheimhaltung zu kontrollieren. Bei Zuwiderhandlung wird der Seminarteilnehmer rechtlich zur Verantwortung gezogen, bspw. durch Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzung.

 

§ 5 Ausschluss bzw. Kündigung

 

(1) Der Vertrag kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt werden. Eine Erstattung der geleisteten Anzahlung erfolgt nicht. 

(2) CNI GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges den Vertrag zu kündigen und den Seminarteilnehmer von der weiteren Teilnahme an Seminaren auszuschließen.

(3) Dies gilt auch, wenn der Seminarteilnehmer wiederholt zu spät zum Seminar erscheint, aus nichtigem Grund 50% des Seminars versäumt, ständig die Fortbildungsmaßnahme nachhaltig stört bzw. unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Seminarbeitrages.

(4) Zuwiderhandlungen gegen die Verschwiegenheitspflicht gelten als Kündigungsgrund und führen zum sofortigen Ausschluss des Seminarteilnehmers.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(6) Im Falle des Auftretens von Umständen Höherer Gewalt werden beide Seiten von ihren Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag befreit.

 

§ 6 Haftung

 

(1) Betriebsfremde Personen sind nicht gegen Gefahren versichert. Sie sind für alle Fälle außerhalb der gesetzlichen Betriebshaftpflicht für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.

(2) Für Schäden, die CNI GmbH, deren Eigentum und deren Mitarbeitern durch Fehlverhalten (mutwillig, fahrlässig) oder aus Unachtsamkeit des Seminarteilnehmers entstehen, hat dieser in voller Höhe aufzukommen.

(3) CNI GmbH haftet nicht für das Eigentum des Seminarteilnehmers; dies gilt auch für Schäden, die Seminarteilnehmern und deren Eigentum durch andere Seminarteilnehmer entstehen.

(4) Schadensersatzansprüche des Seminarteilnehmers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch CNI GmbH.

 

§ 7 Anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen, Erfüllungsort

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(3) Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz von CNI GmbH.

 

§ 8 Datenschutz

 

(1) Die Daten des Seminarteilnehmers sind bei uns geschützt und werden nur soweit gesetzlich zulässig an Erfüllungsgehilfen, nicht aber an sonstige Dritte weitergeleitet.

(2) Der Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, durch EDV gespeichert werden.


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